Analysenzertifikat lesen: was im COA steht und was es beweist
Ein Analysenzertifikat ist das einzige Dokument, das Unterschiede zwischen zwei äußerlich identischen Chargen überhaupt sichtbar macht. Wer es lesen kann, erkennt in wenigen Minuten, ob ein Anbieter seine Ware kennt oder nur ein hübsches PDF beilegt. Der Rat, auf ein vollständiges Zertifikat zu achten, steht in vielen Texten – woran man ein gutes erkennt, selten. Dieser Beitrag geht ein Zertifikat von oben nach unten durch: welche Angaben tragend sind, welche Fachbegriffe darin vorkommen, welche Mängel häufig sind und wo die Aussagekraft endet.
Was ein Analysenzertifikat ist und wer es ausstellt
Ein Analysenzertifikat, im englischen Sprachgebrauch Certificate of Analysis und meist mit COA abgekürzt, ist ein Prüfbericht. Ein Labor dokumentiert darin, welche Probe es erhalten hat, mit welchem Verfahren es sie untersucht hat und welche Messwerte dabei herausgekommen sind. Genau darin liegt seine Stärke: Es ist eine Messdokumentation, keine Bewertung und keine Freigabe – und deshalb überprüfbar.
Ausgestellt wird es vom untersuchenden Labor, also von einem unabhängigen Auftragslabor oder einem betriebseigenen. Der Unterschied ist erheblich, denn ein Prüfbericht aus dem Labor desselben Unternehmens, das die Ware in Verkehr bringt, steht in einem anderen Verhältnis zu ihr als einer von einem Dritten. Welcher Fall vorliegt, geht aus dem Dokument hervor – vorausgesetzt, das Labor ist überhaupt benannt.
Die Kopfdaten: der belastbarste Teil des Dokuments
Der obere Teil eines Prüfberichts wirkt wie Verwaltungsbeiwerk und trägt in Wahrheit alles Übrige. Ein vollständiges Zertifikat nennt dort:
- die eindeutige Bezeichnung der Probe und des Erzeugnisses,
- die Chargen- oder Losnummer, auf die sich die Prüfung bezieht,
- das Datum des Probeneingangs und das Datum der Prüfung,
- Name und Anschrift des Labors,
- eine fortlaufende Berichtsnummer,
- Angaben dazu, wer die Probe gezogen hat und wie sie zum Labor gelangt ist.
Daraus folgt der wichtigste Prüfschritt überhaupt: Ein Analysenzertifikat ohne Chargenbezug gehört zu keiner Ware. Gemessen wurde dann zwar etwas, aber es lässt sich nicht mehr sagen, wovon. Ein Prüfbericht ist kein Siegel, das einem Erzeugnisnamen anhaftet, sondern ein Protokoll über eine Probe aus einem bestimmten Los. Umgekehrt gilt: Wer eine Chargennummer auf der Verpackung mit derselben Nummer im Zertifikat abgleichen kann, hat eine lückenlose Verbindung zwischen Dokument und Ware in der Hand.
Ähnliches gilt für die Daten. Das Eingangsdatum sagt, wann das Material im Labor ankam, das Prüfdatum, wann gemessen wurde. Fehlt eines, bleibt offen, in welchem Zustand die Probe zum Messzeitpunkt war.
Akkreditierung: was ISO/IEC 17025 bedeutet
Auf vielen Prüfberichten findet sich ein Hinweis auf die Norm DIN EN ISO/IEC 17025. Sie legt allgemeine Anforderungen an die Kompetenz, die Unparteilichkeit und die einheitliche Arbeitsweise von Laboratorien fest – von Personal und Methoden über die Messunsicherheit bis zu Ergebnisberichten und Datenintegrität. In Deutschland akkreditiert die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) als nationale Akkreditierungsbehörde nach dieser Norm.
Eine Feinheit lohnt den zweiten Blick: Akkreditiert wird nicht ein Labor pauschal, sondern ein Umfang. Welche Verfahren und welche Untersuchungsgegenstände abgedeckt sind, steht in der Anlage zur Akkreditierungsurkunde. Ein Labor kann also akkreditiert sein, ohne dass die konkrete Untersuchung in diesen Umfang fällt. Ein Prüfbericht ohne Akkreditierung ist darum nicht falsch – die Messung kann sauber sein. Er ist nur schlechter von außen überprüfbar. Ein akkreditierter Bericht mit passendem Umfang ist der stärkere Nachweis, und das ist der eigentliche Grund, warum sich die Frage lohnt.
Der Alkaloid-Teil: eine Zahl ohne Bezugsgröße ist bedeutungslos
Der inhaltliche Kern eines Zertifikats für Pflanzenmaterial ist die Auflistung der bestimmten Inhaltsstoffe – bei Mitragyna speciosa typischerweise Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin, mitunter weitere Alkaloide. Entscheidend ist dabei nicht die Zahl, sondern ihre Bezugsgröße. Ein Prozentwert kann sich beziehen auf:
| Bezugsgröße | Was der Prozentwert dann aussagt |
|---|---|
| Trockenmasse | Anteil am getrockneten Material insgesamt |
| Frischgewicht | Anteil am Material einschließlich Restfeuchte |
| Gesamtalkaloide | Anteil innerhalb der Alkaloidfraktion, nicht am Material |
| Masse je Masse, Masse je Volumen | Übliche Angabe bei Flüssigkeiten und Lösungen |
Dieselbe Substanzmenge ergibt je nach Bezug völlig unterschiedliche Zahlen. Ein Anteil an den Gesamtalkaloiden liegt regelmäßig um Größenordnungen höher als derselbe Anteil an der Trockenmasse, weil die Alkaloide nur einen kleinen Teil des Materials ausmachen. Fehlt die Bezugsgröße, lässt sich ein Prozentwert weder einordnen noch vergleichen.
Dass dies keine akademische Spitzfindigkeit ist, zeigt der Blick auf behördliche Grenzwerte: Sie benennen ihre Bezugsgröße stets ausdrücklich. Die US-Behörden formulieren ihren 2026 vorgeschlagenen Schwellenwert für 7-Hydroxymitragynin etwa auf Trockenmassebasis und setzen für Flüssigkeiten und Portionsformen ein zweites Kriterium je Artikel daneben. Wer die Bezugsgröße eines Zertifikats kennt, kann eine Zahl also überhaupt erst mit einer Regel vergleichen.
Hinzu kommt bei Flüssigkeiten und Portionsformen die Frage, ob sich eine Angabe auf ein Volumen oder auf eine Einheit bezieht – eine Konzentration und eine Menge je Einheit sind nicht dasselbe.
Das Verfahren: was HPLC und LC-MS/MS bedeuten
Ein vollständiges Zertifikat nennt das angewandte Verfahren, und zwar so genau, dass es sich zuordnen lässt. Zwei Kürzel begegnen einem dabei besonders häufig.
HPLC steht für Hochleistungsflüssigchromatographie. Das Probengemisch wird in einem Lösungsmittelstrom durch eine Trennsäule gedrückt; die Bestandteile wandern unterschiedlich schnell hindurch und treffen zeitlich getrennt am Detektor ein. Identifiziert wird über die Zeit, die ein Stoff für diese Strecke braucht, verglichen mit einer bekannten Referenzsubstanz.
LC-MS/MS koppelt eine solche Trennung mit zwei hintereinandergeschalteten Massenspektrometern. Dort werden die Moleküle anhand ihrer Masse und ihrer Bruchstücke erkannt. Das Verfahren ist aufwendiger, erreicht aber niedrigere Messbereiche und unterscheidet ähnliche Moleküle zuverlässiger – was gerade bei nah verwandten Alkaloiden ins Gewicht fällt.
Hinzu kommt die Kalibrierung. Eine Gehaltsangabe entsteht durch Vergleich mit einem Referenzstandard bekannter Reinheit; ist dieser im Bericht benannt, lässt sich die Zahl bis zu ihrer Grundlage zurückverfolgen. Warum das Verfahren dabeistehen muss, folgt daraus unmittelbar: Zwei Zahlen aus zwei Laboren sind nur vergleichbar, wenn bekannt ist, wie sie zustande kamen.
Nachweisgrenze und Bestimmungsgrenze
Dies ist der technisch wichtigste Teil des Beitrags, und er verändert die Lesart vieler Berichte. In Prüfberichten stehen häufig Formulierungen wie „nicht nachweisbar", „n.n." oder „< BG". Sie bedeuten nicht, dass der gesuchte Stoff nicht vorhanden ist. Sie bedeuten, dass er mit diesem Verfahren unterhalb einer bestimmten Schwelle nicht mehr erfasst werden konnte.
Die deutsche Norm DIN 32645 unterscheidet dafür drei Größen:
- Die Nachweisgrenze ist eine rein qualitative Aussage: Unterhalb davon lässt sich nicht mehr entscheiden, ob überhaupt etwas vorhanden ist.
- Die Erfassungsgrenze liegt darüber und dient nach der Norm als Aussage über einen maximal möglichen Gehalt.
- Die Bestimmungsgrenze ist die kleinste Konzentration, die sich mit einer festgelegten Genauigkeit noch zahlenmäßig angeben lässt. Erst ab ihr ist eine quantitative Aussage möglich.
Daraus folgt zweierlei. Erstens ist ein Befund „nicht nachweisbar" ohne Angabe der zugehörigen Grenze unvollständig, weil unklar bleibt, wie tief überhaupt geschaut wurde. Zweitens sind Befunde aus verschiedenen Laboren nur vergleichbar, wenn ihre Grenzen vergleichbar sind – ein empfindlicheres Verfahren findet Spuren, die ein weniger empfindliches als nicht nachweisbar ausweist. Der Unterschied liegt dann im Verfahren, nicht in der Ware. Ein Zertifikat, das seine Grenzen offenlegt, ist deshalb das aussagekräftigere, auch wenn es auf den ersten Blick weniger glatt aussieht.
Messunsicherheit: die Zahl hinter der Zahl
Jedes Messergebnis hat eine Streubreite. Die Messunsicherheit gibt an, in welchem Bereich der wahre Wert mit einer festgelegten Wahrscheinlichkeit liegt; ihre Ermittlung und Angabe gehört zu den Anforderungen, die ISO/IEC 17025 an Laboratorien stellt. Praktisch wird sie überall dort, wo ein Ergebnis nahe an einer Linie liegt: Ein Wert knapp unter oder knapp über einem Grenzwert ist ohne seine Unsicherheit nicht abschließend zu beurteilen. Ein Bericht, der sie ausweist, erlaubt genau diese Einordnung – einer, der sie weglässt, suggeriert eine Schärfe, die die Messung nicht hat.
Der Verunreinigungs-Teil
Neben den Inhaltsstoffen deckt ein umfassender Prüfbericht drei weitere Gruppen ab.
Schwermetalle. Üblich sind Blei, Cadmium, Quecksilber und Arsen. Herangezogen werden im Lebensmittelbereich der EU die Höchstgehalte der Verordnung (EU) 2023/915 über Kontaminanten in Lebensmitteln, die die frühere Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 abgelöst hat. Für Erzeugnisse, die keine Lebensmittel sind, greift sie nicht unmittelbar; ein Prüfbericht nennt dann idealerweise, gegen welchen Bezugsrahmen die Werte gestellt werden.
Mikrobiologie. Geprüft werden typischerweise die Gesamtkeimzahl, Hefen und Schimmelpilze sowie einzelne Keime wie Salmonella oder Escherichia coli. Auch Schimmelgifte, insbesondere Aflatoxine, fallen in diesen Bereich.
Pestizidrückstände. Der Rahmen in der EU ist die Verordnung (EG) Nr. 396/2005, die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in Erzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs harmonisiert. Ist für eine Kombination aus Wirkstoff und Erzeugnis kein eigener Höchstgehalt festgesetzt, gilt ein pauschaler Wert von 0,01 Milligramm je Kilogramm. Für einen Prüfbericht zählt hier nicht nur das Ergebnis, sondern auch, auf wie viele Wirkstoffe überhaupt untersucht wurde – ein Suchraster über mehrere hundert Wirkstoffe sagt deutlich mehr aus als eines über ein Dutzend.
Die häufigsten Mängel
| Mangel | Warum er das Dokument entwertet |
|---|---|
| Kein Chargenbezug | Der Bericht lässt sich keiner konkreten Ware zuordnen |
| Kein Prüf- oder Eingangsdatum | Der Zeitbezug der Messung fehlt |
| Prozentwerte ohne Bezugsgröße | Die Zahl ist weder einzuordnen noch vergleichbar |
| Kein Verfahren genannt | Die Herkunft der Zahl bleibt offen |
| „Nicht nachweisbar" ohne Grenzangabe | Unklar, wie tief gemessen wurde |
| Ein Bildausschnitt statt eines vollständigen Dokuments | Kopf- und Fußdaten samt Unterschrift fehlen |
| Laborname ohne Anschrift | Der Aussteller ist nicht identifizierbar |
Was ein gutes Zertifikat sichtbar macht
Der Nutzen lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Ein vollständiger Prüfbericht macht Qualitätsunterschiede überprüfbar, die man einem Erzeugnis sonst nicht ansieht. Zwei Pulver derselben Farbe können sich im Alkaloidprofil, im Schwermetallgehalt und in der Keimzahl deutlich unterscheiden – das steht im Zertifikat und sonst nirgends. Ebenso wird sichtbar, wie gründlich geprüft wurde: Ein Bericht mit benanntem Verfahren, ausgewiesenen Bestimmungsgrenzen, angegebener Messunsicherheit und breitem Pestizidraster stammt von einem anderen Qualitätsanspruch als eine Zeile mit einer runden Prozentzahl. Diese Unterscheidung kann jeder treffen, der weiß, worauf zu schauen ist – das ist der praktische Ertrag dieses Beitrags.
Wo die Aussagekraft endet
Ein Prüfbericht sagt nichts über Sicherheit und nichts über Wirkung. Er trifft auch keine Aussage darüber, ob eine Ware verkehrsfähig ist – das ist eine Rechtsfrage, keine analytische.
Er sagt genau eines: was in dieser einen Probe an diesem einen Tag mit diesem einen Verfahren gemessen wurde. Jede Aussage darüber hinaus stammt nicht aus dem Dokument, sondern von dem, der es vorlegt. Wer ein Zertifikat liest, liest deshalb zuerst den Kopf, dann die Bezugsgrößen, dann die Grenzen – zuletzt die Zahlen.
Quellen zum Nachlesen: die Informationen der Deutschen Akkreditierungsstelle zu Prüf- und Kalibrierlaboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025 (dakks.de), die Verordnung (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln (EUR-Lex), die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen (EUR-Lex) sowie die Bekanntmachung der DEA vom 6. Juli 2026, in der der vorgeschlagene Schwellenwert auf Trockenmassebasis formuliert ist (Federal Register).
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