Kratom Resin vs. Rohopium: die wichtigsten Unterschiede
Kratom Harz und Rohopium: warum es optisch ähnlich wirken kann, aber nicht dasselbe ist
Kratom Harz bzw. Resin wird wegen seiner dunklen, klebrigen bis festen Konsistenz manchmal mit Rohopium verwechselt. Das ist optisch nachvollziehbar, chemisch und rechtlich aber nicht korrekt. Die EUDA beschreibt Kratom-Resin als dunkelbraune, pasteartige bis feste Form, die durch das Eindicken wässriger Kratom-Blattsuspensionen entstehen kann. Opium wird dagegen als der geronnene bzw. getrocknete Saft des Schlafmohns beschrieben.
Warum die Verwechslung passiert
Beide Stoffe können dunkel, kompakt, harzartig und auf den ersten Blick „opiumartig“ aussehen. Genau da endet die Ähnlichkeit aber meist schon. Kratom Harz ist kein natürlich austretendes Pflanzenharz und auch kein Mohnlatex, sondern in der Regel ein eingedickter Kratom-Extrakt aus Blättern. Rohopium stammt dagegen aus den Samenkapseln des Schlafmohns und ist ein ganz anderer pflanzlicher Ausgangsstoff.
Der chemische Unterschied
Kratom enthält zahlreiche Alkaloide; die EUDA nennt als wichtigste psychoaktive Bestandteile der Blätter vor allem Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin. Opium ist chemisch etwas völlig anderes: Es ist der getrocknete Mohnsaft, aus dem klassische Opiat-Alkaloide wie Morphin stammen. Auch deshalb sollte man Kratom Harz nicht einfach als „eine Art Opium“ bezeichnen, nur weil die Konsistenz ähnlich sein kann.
Historisch gibt es trotzdem eine Verbindung in der Wahrnehmung
Die EUDA weist darauf hin, dass Kratom traditionell teils auch als Opium-Ersatz verwendet wurde. Das erklärt, warum es in Beschreibungen manchmal in denselben Kontext eingeordnet wird. Trotzdem bleibt wichtig: Ersatz heißt nicht gleichartig. Herkunft, Inhaltsstoffe und rechtliche Einordnung sind verschieden.
Der rechtliche Unterschied in Deutschland
Rohopium bzw. Opium fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelrecht. Das BfArM erklärt, dass für den Umgang mit Betäubungsmitteln nach § 3 BtMG grundsätzlich eine Erlaubnis der Bundesopiumstelle erforderlich ist; außerdem dürfen nur Betäubungsmittel der Anlage III ärztlich zu medizinischen Zwecken verschrieben werden. Opium ist in der Anlage III des BtMG aufgeführt. Für den normalen freien Privatverkauf ist Rohopium damit keine legale Vergleichsware.
Kurzfazit
Kratom Harz und Rohopium können sich optisch ähneln, weil beide dunkel und harzartig wirken können. Chemisch sind sie aber klar verschieden: Kratom Harz ist ein eingedickter Blattextrakt, Rohopium der getrocknete Saft des Schlafmohns. Rechtlich ist der Unterschied ebenfalls wichtig: Rohopium unterliegt dem Betäubungsmittelrecht, während Kratom in Deutschland derzeit legal ist.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte sollen nicht zum Konsum anregen. Gesetze können sich ändern; maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Auskünfte offizieller Stellen.
Bildquelle:https://www.kratoein.com/