Kratom, StVO & MPU: Was Fahrer wissen müssen - Kratoein

Kratom, StVO & MPU: Was Fahrer wissen müssen

Dieser Artikel ergänzt unseren Blog über Kratom bei Verkehrskontrollen. Während jener Beitrag erklärt, was bei einer Polizeikontrolle getestet wird, geht es hier um die weitergehenden Fragen: Fahreignung, MPU und was rechtlich gilt.

Die Grundlage: § 24a StVG und § 316 StGB

Das deutsche Straßenverkehrsrecht kennt zwei relevante Normen:

§ 24a StVG (Ordnungswidrigkeit): Wer unter dem Einfluss eines berauschenden Mittels fährt, das in der Anlage zu § 24a aufgelistet ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Anlage listet konkrete Substanzen – darunter THC, Amphetamin, Morphin, MDMA. Kratom-Alkaloide stehen nicht auf dieser Liste.

§ 316 StGB (Straftat: Trunkenheit im Verkehr): Wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, macht sich strafbar. Hier gilt: "andere berauschende Mittel" ist weit gefasst – es kommt nicht auf Listung an, sondern auf tatsächliche Fahruntüchtigkeit.

Was das konkret bedeutet: Kratom-Alkaloide sind nicht in § 24a gelistet. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass man bedenkenlos fahren darf. Wenn tatsächliche Fahruntüchtigkeit vorliegt – erkennbar an Ausfallerscheinungen, Reaktionsverlangsamung, Koordinationsproblemen – ist § 316 StGB anwendbar.

Die MPU: Medizinisch-Psychologische Untersuchung

Die MPU ("Idiotentest") ist gefürchtet – und das hat Gründe. Sie kann angeordnet werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Auslöser können sein:

  • Auffälliges Verhalten im Straßenverkehr
  • Polizeiliche Feststellung von Substanzkonsum in Verbindung mit Fahren
  • Mehrfach-Auffälligkeiten
  • Hinweise auf Drogenabhängigkeit

Für Kratom relevant: Die MPU-Gutachter orientieren sich an medizinischen Leitlinien. Kratom ist dort (Stand 2025/2026) nicht explizit adressiert – es gibt keine standardisierten Grenzwerte. Das ist ein zweischneidiges Schwert: Einerseits gibt es keine automatische Reaktion auf Kratom-Konsum. Andererseits kann der Gutachter breiten Ermessensspielraum nutzen, wenn Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit vorliegen.

Was bei einer MPU bewertet wird:

  • Konsummuster – gelegentlich vs. regelmäßig vs. abhängig
  • Trennungsfähigkeit – kann die Person Konsum und Fahren zuverlässig trennen?
  • Persönlichkeitsstruktur und Reflexionsfähigkeit
  • Aktuelle Laborwerte (Urin, ggf. Haar)

Fahreignung: Der entscheidende Begriff

Fahreignung ist nicht dasselbe wie "einmal konsumiert und dann gefahren". Es geht um die grundsätzliche Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen – dauerhaft und zuverlässig.

Bei illegalen Betäubungsmitteln gilt in der Rechtsprechung oft das Prinzip: Wer regelmäßig konsumiert, hat möglicherweise keine Fahreignung – unabhängig davon, ob er zum Zeitpunkt der Kontrolle unter Einfluss steht. Bei Kratom ist diese Frage noch nicht gerichtlich abschließend entschieden – weil es schlicht noch wenig Rechtsprechung dazu gibt.

Das kann sich ändern.

Was das für Kratom-Käufer bedeutet

Die rechtliche Lage für Kratom im Straßenverkehr ist derzeit folgende:

  • Kratom-Alkaloide sind nicht in § 24a StVG gelistet – kein automatischer Bußgeldbescheid allein aufgrund von Nachweis im Blut
  • Tatsächliche Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB ist aber immer möglich, wenn Beeinträchtigungen vorliegen
  • Die MPU kann bei Hinweisen auf Drogenproblematik angeordnet werden – auch wenn die Substanz nicht explizit gelistet ist
  • Labornachweis ist möglich, wenn gezielt auf Mitragynin/7-OH getestet wird – Standard-Schnelltests erfassen es nicht

Kurz: Die Lücke im Gesetz schützt nicht vor allen Konsequenzen. Wer Kratom konsumiert und Auto fährt, bewegt sich in einem rechtlichen Graubereich, der sich jederzeit verdunkeln kann.

Fazit

Die StVO-Rechtslage für Kratom ist 2025/2026 noch nicht abschließend ausjudiziert. Kratom-Alkaloide sind nicht in der Liste berauschender Mittel nach § 24a StVG. Aber tatsächliche Fahruntüchtigkeit ist immer strafbar – und MPU-Anordnungen können auch bei nicht-gelisteten Substanzen erfolgen. Wer verantwortungsvoll handeln will, trennt Konsum und Fahren konsequent.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte sollen nicht zum Konsum anregen. Gesetze können sich ändern; maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Auskünfte offizieller Stellen. Bildquelle: https://www.kratoein.com/

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