Kratom und Novel Food: Was die EU-Verordnung für Käufer und Verkäufer bedeutet
Wer sich mit der Rechtslage rund um Kratom in Deutschland und der EU beschäftigt, stößt unweigerlich auf einen Begriff: Novel Food. Er erklärt, warum Kratom-Produkte nicht als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden dürfen – und warum seriöse Anbieter stattdessen den Hinweis „nicht zum Verzehr bestimmt" verwenden.
Dieser Artikel erklärt die Verordnung verständlich – ohne Juristendeutsch.
Was ist Novel Food überhaupt?
„Novel Food" ist der englische Begriff für neuartige Lebensmittel. Die EU-Verordnung (EU) 2015/2283 definiert Novel Food als Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden.
Das Prinzip dahinter ist: Wer ein Lebensmittel auf den EU-Markt bringen möchte, das vor 1997 in Europa nicht üblich war, muss zunächst eine Sicherheitsbewertung durch die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) durchlaufen und anschließend eine Zulassung der EU-Kommission erhalten.
Das klingt bürokratisch – hat aber einen nachvollziehbaren Grund: Lebensmittel, die in Europa unbekannt waren, könnten Allergien, Wechselwirkungen oder unerwartete gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Die Verordnung soll sicherstellen, dass solche Produkte auf ihre Unbedenklichkeit geprüft werden, bevor sie breit vermarktet werden.
Warum fällt Kratom unter Novel Food?
Mitragyna speciosa und ihre Blätter wurden in der EU vor 1997 nicht als Lebensmittel konsumiert – zumindest nicht in nennenswertem Umfang. Das traditionelle Kratom-Kauen in Südostasien gilt nicht als „EU-Verzehrgeschichte" im Sinne der Verordnung.
Damit ist Kratom im rechtlichen Sinne ein neuartiges Lebensmittel, für das keine Novel Food-Zulassung existiert. Ohne diese Zulassung darf Kratom in der EU nicht als Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Lebensmittelzutat in Verkehr gebracht werden.
Das ist der Grund, warum Kratom-Produkte in Deutschland und fast allen EU-Ländern mit dem Hinweis „nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt" versehen sind. Es ist keine Schutzformel – es ist die korrekte rechtliche Positionierung des Produkts.
Kratom ist trotzdem legal – wie geht das zusammen?
An diesem Punkt entsteht häufig Verwirrung. Die Antwort liegt in einer wichtigen Unterscheidung:
Novel Food reguliert den Verkauf als Lebensmittel. Es sagt nichts darüber aus, ob eine Pflanze oder ein Extrakt generell verboten oder gefährlich ist.
Kratom steht in Deutschland nicht im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) – Besitz, Erwerb und Verkauf sind legal. Die Novel Food-Verordnung schränkt lediglich die Vermarktungsweise ein: Kratom darf nicht als Lebensmittel oder Supplement für den menschlichen Verzehr beworben und verkauft werden.
Verkauft als botanisches Produkt, nicht zum Verzehr bestimmt – etwa für wissenschaftliche, dekorative oder andere Zwecke – ist Kratom in Deutschland zulässig.
Was bedeutet das konkret für Käufer?
Für Käufer in Deutschland sind folgende Punkte relevant:
1. Der Kauf ist legal. Kratom-Produkte als botanische Ware zu erwerben ist in Deutschland nicht strafbar – solange das Produkt korrekt deklariert ist.
2. Gesundheitsaussagen sind nicht erlaubt. Verkäufer dürfen keine Aussagen über gesundheitliche Wirkungen machen – weder auf der Verpackung noch in der Werbung. Das ist nicht nur eine Novel Food-Frage, sondern auch Thema des deutschen Heilmittelwerbegesetzes (HWG).
3. Verantwortung liegt beim Käufer. Da Kratom nicht als Lebensmittel zugelassen ist, liegt die Verantwortung für den persönlichen Umgang vollständig beim Käufer. Es gibt keine behördlich geprüften Dosierungsempfehlungen und keine Zulassung als Nahrungsergänzung.
4. Qualität ist nicht staatlich geregelt. Weil es keinen offiziellen Lebensmittelstatus gibt, gibt es auch keine Pflicht zu bestimmten Qualitätsstandards – außer den allgemeinen Produktsicherheitsanforderungen. Seriöse Anbieter wie Kratoein kompensieren das durch freiwillige Laboranalysen und transparente COA-Veröffentlichung.
Was wäre nötig für eine Novel Food-Zulassung?
Eine Novel Food-Zulassung erfordert:
- Einen vollständigen Antrag bei der EFSA mit wissenschaftlichen Daten zur Sicherheit
- Eine Risikobewertung durch EFSA-Experten (dauert typischerweise 1,5–2 Jahre)
- Eine Entscheidung der EU-Kommission
- Eintrag in die EU-Novel-Food-Katalog
Dieser Prozess ist aufwendig und kostenintensiv – und wurde für Kratom bislang von keinem Unternehmen erfolgreich abgeschlossen. Zum Vergleich: CBD hat denselben Weg begonnen, kämpft aber ebenfalls noch mit offenen Zulassungsfragen.
Kratom und Novel Food in anderen EU-Ländern
Die Novel Food-Verordnung ist EU-weit gültig – aber die Durchsetzung variiert. Einige EU-Länder haben zusätzlich nationale Regelungen:
- Dänemark, Lettland, Litauen, Polen haben Kratom in nationalen Betäubungsmittelgesetzen gelistet → dort ist Kratom verboten
- Deutschland, Österreich, Niederlande, Belgien, Tschechien und die meisten anderen EU-Länder: Kratom ist legal, unterliegt aber der Novel Food-Einschränkung
- Schweden: Kratom ist als Gesundheitsrisiko klassifiziert und de facto vom Markt ausgeschlossen
Für alle EU-Länder gilt: Käufer sind selbst verantwortlich zu prüfen, ob Einfuhr und Besitz am jeweiligen Wohnort zulässig sind.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich ändern. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfehlen wir einen auf Lebensmittelrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Kratoein-Produkte sind nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt.
Fazit
Die Novel Food-Verordnung (EU) 2015/2283 ist der zentrale regulatorische Rahmen, der bestimmt, wie Kratom in der EU verkauft werden darf. Kratom ist kein Lebensmittel im europäischen Rechtssinne – und ohne Novel Food-Zulassung darf es auch nicht als eines vermarktet werden. Das erklärt den Hinweis „nicht zum Verzehr bestimmt" auf allen seriösen Kratom-Produkten. Der Kauf und Besitz sind in Deutschland legal – aber die Verantwortung für den persönlichen Umgang liegt vollständig beim Käufer.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte sollen nicht zum Konsum anregen. Gesetze können sich ändern; maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Auskünfte offizieller Stellen.
Bildquelle:https://www.kratoein.com/