Kratom-Sirup und Codein-Sirup: warum der Vergleich nicht trägt
Wer nach einem Vergleich zwischen einem Sirup aus Mitragyna speciosa und einem Codein-Sirup sucht, sucht in aller Regel nach einer Einordnung: Sind das zwei Varianten derselben Sache? Die ehrliche Antwort lautet nein — und die Begründung dafür ist sachlich interessanter als der Vergleich selbst.
Dieser Beitrag nimmt den Vergleich deshalb nicht vom Tisch, sondern auseinander: Woher stammen die beiden Stoffe botanisch, zu welchen chemischen Stoffklassen gehören sie, wie werden sie im Körper verstoffwechselt, was sagt das Recht in Deutschland und der EU dazu, und was gibt die Studienlage jeweils her. Am Ende steht eine Richtigstellung, die auch die frühere Fassung dieses Artikels betraf.
Warum Codein überhaupt als Vergleichsgröße auftaucht
Der Vergleich entsteht nicht im Labor, sondern in der Sprache. Beide Stoffe sind Alkaloide, beide stammen aus Pflanzen, beide werden in populären Darstellungen unter dem Sammelbegriff „opioidartig“ geführt. Für viele reicht das als Begründung, sie in eine Reihe zu stellen.
Tatsächlich ist „opioidartig“ eine Aussage über Rezeptorbindung im Modellversuch — und keine Aussage über Recht, Verträglichkeit, Vergleichbarkeit oder Austauschbarkeit. Wer von der einen Ebene auf die andere schließt, macht aus einer Laborbeobachtung eine Alltagsbehauptung.
Hinzu kommt ein historischer Faktor: Codein ist seit über hundert Jahren als Arzneistoff etabliert und entsprechend bekannt, während Mitragyna speciosa in Europa erst seit wenigen Jahrzehnten überhaupt Thema ist. Das Bekannte dient dann als Maßstab für das Unbekannte — auch dort, wo es nicht passt.
Richtigstellung: Codein ist kein synthetisches Opioid
In einer früheren Fassung dieses Beitrags stand der Satz, Codein sei ein synthetisches Opioid, während Mitragyna speciosa aus einer natürlichen Quelle stamme. Das ist sachlich falsch, und die Richtigstellung ist der eigentliche Kern des Themas.
Codein ist ein Morphinan-Alkaloid und kommt natürlich im Schlafmohn (Papaver somniferum) vor — biosynthetisch entsteht es in der Pflanze über den Stoffwechselweg der Benzylisochinolin-Alkaloide. Chemisch ist Codein der 3-Methylether des Morphins. Es ist damit ein Opiat, also ein natürlich vorkommender Mohn-Inhaltsstoff, und gerade kein am Reißbrett entworfenes Molekül.
Industriell wird Codein trotzdem meist nicht aus dem Mohn isoliert, sondern halbsynthetisch durch Methylierung von Morphin hergestellt, weil der natürliche Gehalt im Rohstoff dafür zu gering ist. Der Ausgangsstoff bleibt pflanzlich, der letzte Schritt ist chemisch. Mit dem Gegensatz „synthetisch gegen pflanzlich“ lässt sich der Unterschied zwischen beiden Stoffen also nicht beschreiben — beide sind Pflanzenalkaloide.
Opiat, Opioid, Halbsynthese: drei Begriffe, die regelmäßig vermischt werden
- Opiat: ein Alkaloid, das natürlich im Schlafmohn vorkommt — etwa Morphin, Codein oder Thebain.
- Opioid: Oberbegriff für alle Stoffe, die an Opioidrezeptoren binden, gleich ob pflanzlich, halbsynthetisch oder vollsynthetisch.
- Halbsynthese: chemische Umwandlung eines pflanzlichen Ausgangsstoffs — hier die Methylierung von Morphin zu Codein.
- Vollsynthese: Aufbau eines Moleküls aus einfachen Grundchemikalien ohne pflanzliche Vorstufe; genau das trifft auf Codein nicht zu.
Codein ist ein Prodrug — und der CYP2D6-Polymorphismus erklärt, warum das wichtig ist
Codein selbst bindet nur schwach an den µ-Opioidrezeptor. Der pharmakologisch entscheidende Schritt passiert erst in der Leber: Das Enzym CYP2D6 entfernt die Methylgruppe (O-Demethylierung) und macht aus Codein Morphin. Fachlich heißt so etwas Prodrug — ein Stoff, der erst durch körpereigenen Stoffwechsel in die eigentlich aktive Form übergeht. Nur ein kleiner Anteil der aufgenommenen Menge wird auf diesem Weg umgewandelt; der größere Teil verläuft über andere Abbauwege wie die Glucuronidierung.
Das Gen für CYP2D6 ist beim Menschen stark polymorph, es existiert also in vielen Varianten. Daraus ergeben sich grob vier Gruppen: langsame Verstoffwechsler ohne funktionsfähiges Enzym, intermediäre, normale und ultraschnelle Verstoffwechsler mit vervielfachter Enzymaktivität. Die Häufigkeit dieser Varianten unterscheidet sich deutlich zwischen Bevölkerungsgruppen.
Warum dieser Polymorphismus medizinisch Konsequenzen hat
Bei langsamen Verstoffwechslern entsteht kaum Morphin — das Arzneimittel bleibt weitgehend ohne den erwarteten Effekt. Bei ultraschnellen Verstoffwechslern entsteht aus derselben Menge überdurchschnittlich viel Morphin, mit dem Risiko einer Atemdepression. Genau deshalb hat die Europäische Arzneimittel-Agentur den Einsatz codeinhaltiger Arzneimittel mehrfach eingeschränkt, unter anderem bei Kindern und in der Stillzeit.
Dieser Befund ist aus zwei Gründen aufschlussreich. Erstens zeigt er, dass „pflanzlicher Ursprung“ über Risiken nichts aussagt: Codein ist pflanzlich und trotzdem streng reguliert. Zweitens zeigt er, wie viel Aufwand nötig ist, um solche Zusammenhänge überhaupt zu kennen — Genotypisierung, klinische Studien, Meldesysteme für Nebenwirkungen. Für Mitragynin existiert eine vergleichbare Datenbasis nicht.
Mitragynin: ein Indolalkaloid vom Corynanthe-Typ, aus einer ganz anderen Pflanzenfamilie
Mitragyna speciosa ist ein Baum aus der Familie der Rötegewächse (Rubiaceae), zu der auch die Kaffeepflanze zählt, beheimatet in Südostasien. Der Schlafmohn dagegen gehört zu den Mohngewächsen (Papaveraceae). Zwei Familien, zwei Biosynthesewege, zwei Alkaloidfamilien — eine botanische oder chemische Verwandtschaft besteht nicht.
Das Hauptalkaloid Mitragynin ist ein monoterpenoides Indolalkaloid vom Corynanthe-Typ. Sein Grundgerüst geht auf die Aminosäure Tryptophan und eine Terpeneinheit zurück — ein völlig anderer Bauplan als das Morphinan-Gerüst des Codeins. In der Pflanze sind über 40 Alkaloide beschrieben; der Mitragynin-Gehalt getrockneter Blätter liegt je nach Herkunft, Erntezeitpunkt und Verarbeitung grob zwischen 0,5 und 2 Prozent, das Nebenalkaloid 7-Hydroxymitragynin typischerweise unter 0,05 Prozent.
Was im Labor beobachtet wurde — und was daraus nicht folgt
In Zell- und Tiermodellen binden Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin an µ-Opioidrezeptoren; beschrieben wird Mitragynin dort überwiegend als partieller Agonist, 7-Hydroxymitragynin als deutlich bindungsstärker. Untersucht wurden zudem Wechselwirkungen mit adrenergen und serotonergen Systemen. Im Stoffwechsel wird Mitragynin nach In-vitro-Daten unter anderem über CYP3A4 umgesetzt, wobei auch 7-Hydroxymitragynin entsteht.
Alle diese Befunde sind präklinisch. Sie stammen aus isolierten Zellen, Membranpräparationen oder Tierversuchen. Rezeptorbindung in der Zellkultur sagt nichts darüber, was in einem Menschen geschieht: Aufnahme, Verteilung, Abbau, Ausscheidung, Wechselwirkungen mit anderen Stoffen und die Zusammensetzung eines pflanzlichen Vielstoffgemischs verändern das Bild grundlegend. Eine Rezeptorbindung ist ein Messwert, keine Wirkungsaussage. Wie Rezeptoren überhaupt funktionieren, erklärt der Beitrag Rezeptoren einfach erklärt.
Zwei Pflanzen, zwei Alkaloidfamilien: der Vergleich im Überblick
| Merkmal | Codein | Mitragynin |
| Stoffklasse | Morphinan-Alkaloid (Benzylisochinolin-Biosynthese) | monoterpenoides Indolalkaloid, Corynanthe-Typ |
| Botanische Quelle | Papaver somniferum (Papaveraceae) | Mitragyna speciosa (Rubiaceae) |
| Gewinnung | meist halbsynthetisch aus Morphin | Extraktion aus Blattmaterial |
| Stoffwechsel | Prodrug, über CYP2D6 zu Morphin | nach In-vitro-Daten unter anderem über CYP3A4 |
| Zusammensetzung | Reinsubstanz mit deklariertem Gehalt | Vielstoffgemisch, über 40 Alkaloide |
| Betäubungsmittelrecht (DE) | in Anlage III BtMG geführt | in keiner Anlage des BtMG |
| Arzneimittelstatus | zugelassener Arzneistoff, verschreibungspflichtig | kein zugelassener Arzneistoff |
| Lebensmittelstatus EU | entfällt (Arzneimittel) | nicht als Lebensmittel zugelassen (Novel Food) |
| Datenlage | jahrzehntelange klinische Studien | überwiegend präklinisch, Fallberichte, Umfragen |
Warum „natürlich“ gegen „synthetisch“ kein Sicherheitsargument ist
Die frühere Fassung dieses Beitrags baute ihre Argumentation auf dem Gegensatz „pflanzlich gegen synthetisch“ auf. Dieser Gegensatz existiert hier nicht: Beide Stoffe sind Pflanzenalkaloide. Damit fällt auch das Argument weg, das daraus gern abgeleitet wird.
Die Herkunft eines Moleküls sagt nichts über seine Stärke, seine Risiken oder seine Verträglichkeit. Nikotin, Atropin, Strychnin, Coniin und Morphin sind allesamt pflanzlich. Umgekehrt ist Ascorbinsäure aus dem Fermenter dasselbe Molekül wie Ascorbinsäure aus der Frucht. Relevant sind Struktur, Menge, Reinheit, Begleitstoffe und der Zusammenhang, in dem ein Stoff auftritt — nicht die Frage, ob am Anfang eine Pflanze stand.
Ein zweiter Punkt kommt bei Pflanzenauszügen hinzu: Der Gehalt schwankt. Ein zugelassenes Arzneimittel enthält eine deklarierte Menge Reinsubstanz je Einheit, geprüft nach Arzneibuch. Ein Pflanzenauszug ist ein Gemisch, dessen Zusammensetzung von Herkunft, Erntezeitpunkt, Trocknung und Verarbeitung abhängt. Auch das macht beide Größen unvergleichbar. Warum Qualitätsprüfungen bei Pflanzenmaterial überhaupt nötig sind, behandelt der Beitrag Schwermetalle und Pestizide in Kratom.
Und die Darreichungsform Sirup?
Die Bezeichnung „Sirup“ beschreibt nur eine Zubereitungsform: eine zähflüssige Lösung, meist auf Zucker-, Glycerol- oder Sorbitolbasis. Sie sagt nichts über den Inhalt aus. Ein Hustensirup mit Codein ist ein zugelassenes Arzneimittel mit deklariertem Wirkstoffgehalt je Milliliter, Packungsbeilage, Chargenprüfung und Verschreibungspflicht.
Dass zwei Erzeugnisse dieselbe äußere Form haben, macht ihre Inhaltsstoffe nicht vergleichbar — genauso wenig, wie zwei Flüssigkeiten in identischen Flaschen deshalb dasselbe enthalten. Die Erzeugnisse von Kratoein sind ausdrücklich nicht zum Verzehr bestimmt und werden als Sammler- und Forschungsware abgegeben; sie sind weder Arzneimittel noch Lebensmittel und treten zu keinem Arzneimittel in eine Alternativbeziehung.
Die Rechtslage, sauber getrennt
Codein
Codein ist in Deutschland verschreibungspflichtig und im Betäubungsmittelgesetz in Anlage III geführt, also verkehrs- und verschreibungsfähig. Zubereitungen unterhalb bestimmter, in Anlage III genannter Grenzen sind von der betäubungsmittelrechtlichen Verschreibungspflicht ausgenommen; verschreibungspflichtige Arzneimittel bleiben sie trotzdem. Abgabe, Dokumentation und Verschreibung unterliegen damit einem dichten Regelwerk.
Mitragynin
Mitragynin steht in keiner Anlage des BtMG. Auch das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) erfasst es nicht, weil dieses Gesetz mit chemisch definierten Stoffgruppen arbeitet, zu denen Indolalkaloide dieses Typs nicht zählen. Warum diese Systematik immer wieder Lücken erzeugt, behandelt der Beitrag Das Problem mit BtMG, NpSG und AMG.
Warum „nicht im BtMG“ nicht „frei verkäuflich“ heißt
An dieser Stelle hören die meisten Darstellungen auf — zu früh. Dass ein Stoff nicht im BtMG steht, heißt ausschließlich, dass das Betäubungsmittelrecht nicht greift. Andere Rechtsgebiete greifen unabhängig davon:
- Novel Food: Nach der Verordnung (EU) 2015/2283 dürfen Lebensmittel ohne nennenswerten Verzehr in der Union vor Mai 1997 nur nach Zulassung in Verkehr gebracht werden. Für Mitragyna speciosa liegt keine solche Zulassung vor. Einzelheiten im Beitrag Kratom und Novel Food.
- Arzneimittelrecht (AMG): Wird einem Erzeugnis eine arzneiliche Zweckbestimmung zugeschrieben, kann es allein deshalb als Arzneimittel eingestuft werden — mit Zulassungspflicht.
- LFGB und Heilmittelwerbegesetz: Beide begrenzen, was über ein Erzeugnis gesagt werden darf; krankheits- oder gesundheitsbezogene Aussagen sind unzulässig. Dazu der Beitrag Kratom und das Heilmittelwerbegesetz.
- Nationale Sonderwege: Innerhalb der EU ist die Lage uneinheitlich; einzelne Mitgliedstaaten haben eigene Verbote erlassen, andere nicht.
Ein Stoff kann also gleichzeitig außerhalb des Betäubungsmittelrechts und außerhalb der Verkehrsfähigkeit als Lebensmittel stehen. „Nicht im BtMG“ und „unbedenklich“ sind zwei völlig verschiedene Aussagen.
Dokumentierte Risiken — auf beiden Seiten
Risiken zu benennen ist kein Widerspruch zur Aufklärung, sondern ihr Kern. Für Codein sind als Arzneistoff dokumentiert: Atemdepression, insbesondere bei ultraschnellen CYP2D6-Verstoffwechslern und bei Kindern, ausgeprägte Obstipation, Sedierung, Übelkeit sowie Toleranzentwicklung und Abhängigkeit bei längerem Gebrauch. Wechselwirkungen mit anderen dämpfenden Stoffen sind ein eigenständiger Risikofaktor.
Für Mitragynin beziehungsweise für Zubereitungen aus Mitragyna speciosa stammen die Angaben nicht aus Zulassungsstudien, sondern aus Fallberichten, Giftinformationszentren und Beobachtungsstudien. Berichtet werden unter anderem Übelkeit und Erbrechen, Obstipation, Schwindel, Herzrasen, Unruhe und Krampfanfälle sowie einzelne Fälle einer cholestatischen Leberschädigung. Beschrieben sind außerdem Gewöhnung und Entzugserscheinungen bei regelmäßigem Gebrauch. In der forensischen Literatur treten Todesfälle fast ausschließlich in Mischkonstellationen mit anderen Substanzen auf, was die Zuordnung erschwert. Einordnungen dazu veröffentlichen die Europäische Drogenbeobachtungsstelle (EUDA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung.
Was Umfragen und Selbstauskünfte zeigen können — und was nicht
Ein großer Teil dessen, was öffentlich über Mitragyna speciosa kursiert, stammt aus Online-Befragungen und Foreneinträgen. Solche Daten sind nicht wertlos: Sie zeigen, wie verbreitet etwas ist, welche Muster Befragte selbst beschreiben und wo Forschungsbedarf entsteht. Als Beleg für einen ursächlichen Zusammenhang taugen sie jedoch nicht.
Die methodischen Gründe sind bekannt: Selbstselektion der Teilnehmenden, fehlende Kontrollgruppe, kein Abgleich mit einer Scheinbehandlung, unbekannte tatsächliche Zusammensetzung des verwendeten Materials, Erinnerungsverzerrung und die Neigung, Erwartungen zu bestätigen. Eine Selbstauskunft dokumentiert eine Wahrnehmung, keine Stoffeigenschaft. Für Codein liegen dagegen kontrollierte klinische Studien, Zulassungsunterlagen und ein behördliches Meldesystem für Nebenwirkungen vor. Recherchierbar ist die Primärliteratur unter anderem über PubMed.
Fazit: warum der Vergleich nicht trägt
Codein und Mitragynin teilen sich wenig mehr als das Wort Alkaloid. Sie stammen aus verschiedenen Pflanzenfamilien, gehören verschiedenen chemischen Stoffklassen an, werden im Körper unterschiedlich verstoffwechselt, unterliegen verschiedenen Rechtsregimen und sind durch völlig unterschiedlich dichte Datenlagen belegt. Ein Vergleich trägt nur, wenn die verglichenen Größen auf derselben Ebene liegen — hier liegen sie das in keiner einzigen Hinsicht.
Wer beides gleichsetzt, überträgt Gewissheit aus einem gut untersuchten Bereich in einen schlecht untersuchten. Das ist genau die Richtung, in der Irrtümer entstehen. Dieser Beitrag beschreibt ausschließlich Botanik, Chemie, Stoffwechsel, Rechtslage und Forschungsstand und trifft keine Aussage über Wirkungen, Eignung oder Verwendung.
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